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Hausordnung

 

Grundsätzliches zur Hausordnung

Eine Hausordnung regelt das Leben innerhalb der Schulgemeinschaft und unterstützt dadurch die Aufgaben der Schule.

Unsere hausordnung regelt die folgenden Bereiche:


Gesetzliche Grundlagen

Auch der Gesetzgeber bezieht sich darauf, indem er im § 43 des Schulunterrichtsgesetzes die Schüler/innen verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgaben der Österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Eine gut funktionierende Klassen- und Schulgemeinschaft, wie wir sie in unserer Schule verwirklichen wollen, erfordert aber von jedem Mitglied der Schulgemeinschaft Verständnis und Auf-geschlossenheit. Es soll sich der Verantwortung für die Gemeinschaft bewusst sein bzw. werden, hilfsbereit und höflich sein, sich stets bemühen, die geltenden Regeln einzuhalten und seine Pflichten zu erfüllen. Ein solches Verhalten ist nicht nur innerhalb des Schulhauses und bei Schulveranstaltungen notwendig, sondern auch in der Öffentlichkeit: Wir alle sollten uns dessen bewusst sein, dass unser Verhalten - vor allem in der Umgebung der Schule - auf das Ansehen der Schule zurückwirkt.
Ein wesentliches Kennzeichen gelebter Schulpartnerschaft, die wir für unsere Schule anstreben, ist die Art und Weise, wie Meinungsver-schiedenheiten ausgetragen werden:
Trotz des guten Willens aller Beteiligten ist in einem so komplexen System, wie es eine Schule darstellt, das Auftreten von Interessensge-gensätzen und Konflikten unvermeidlich. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sind bestrebt, derartige Konflikte so auszutragen, dass alle Betroffenen sich ernst genommen fühlen und ihrem Standpunkt Gehör verschaffen können, ungeachtet ihrer Position in der schulischen Hierarchie; sie bemühen sich dafür ihrerseits, auch den Konfliktpartner/innen mit Achtung zu begegnen.

Bei Schwierigkeiten jeder Art stehen den Schü-ler/innen für eine Aussprache die gewählten Schülervertreter/innen, die Mediator/innen, der Klassenvorstand, Lehrkräfte ihres Vertrauens (z. B. Schülerberater/in), aber auch der Direktor zur Verfügung.
Besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden könnten, müssen unverzüglich den aufsichtsführenden Lehrer/innen gemeldet werden!


Stunden- und Pauseneinteilung

Derzeit gilt die folgende Stunden- und Pausenordnung:

Vormittag

Nachmittag

St.

von

bis

St.

von

bis

1.

8:15

9:05

7.

14:00

14:50

2.

9:10

10:00

8.

14:50

15:40

3.

10:15

11:05

9.

15:40

16:30

4.

11:10

12:00

10.

16:30

17:20

5.

12:15

13:05

11.

17:20

18:10

6.

13:10

14:00

12.

18:10

19:00

Für die Schüler/innen der Unterstufe endet der Unterricht spätestens mit der 11. Stunde. Schüler/innen der Oberstufe haben fallweise (im Sportbereich) eine zwölfte Stunde.

Sie ist Teil der vom Schulgemeinschaftsausschuss zuletzt am 10. September 2009 geänderten Hausordnung. Die 10-Uhr und 12-Uhr-Pause wird bei trockenem Wetter als Hofpause geführt, d.h. alle Schüler/innen haben die Möglichkeit, sich im Freigelände der Schule aufzuhalten.

Im Folgenden auszugsweise weitere wichtige Passagen der Hausordnung:


Unterrichtsbeginn

Die Schüler/innen betreten das Schulhaus erst ab 8:00 Uhr; bei Schlechtwetter und im Winter steht der Raum zwischen den Eingangstoren als Warteraum ab 7:45 Uhr zur Verfügung. Zum Nachmittagsunterricht betreten die Unterstufenschüler/innen das Schulhaus erst 10 Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunde.

Das Schulhaus darf von Schüler/innen und Eltern in der Zeit vom 1. November bis 31. März nur durch den Haupteingang betreten bzw. verlassen werden.

Vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde halten sich die Schüler/innen grundsätzlich in den Klassen auf.


Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung (Aufsicht in einzelnen Stunden zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht) wird entsprechend den Erlässen des Unterrichtsministeriums unabhängig von der Tagesbetreuung organisiert. Die ersten vier Stunden der Mittagsbetreuung (maximal je zwei Stunden an zwei Tagen pro Woche) sind kostenlos - wenn für diese Stunden mindestens fünf Schüler/innen zu betreuen sind.


Pausen

Die Pausen dienen zur Erholung; daher sind Lärmen und Herumlaufen in den Gängen im Interesse aller nicht gestattet. Den Anordnungen der Lehrer/innen ist unbedingt Folge zu leisten.
Während der Pausen steht es den Schüler/innen frei, sich in der Klasse oder auf dem Gang aufzuhalten. Die Fenster der Klassenzimmer, ausgenommen die Lüftungsklappen, müssen während der Pausen und vor jedem Unterrichtsbeginn geschlossen sein, die Tür zum Gang muss offen sein.
Die Pause nach der zweiten Unterrichtsstunde darf bei Schönwetter in einem der beiden Innenhöfe verbracht werden; dies wird durch ein zweites Klingelzeichen signalisiert.

Pausen und Freistunden für Schüler/innen der Oberstufe:

Oberstufen-Schüler/innen der 5. Klassen dürfen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in den Pausen und in den Freistunden das Schulhaus verlassen, müssen allerdings pünktlich zur nächsten Stunde wieder anwesend sein.

Für Oberstufen-Schüler/innen der 6., 7. und 8. Klasse gelten dieselben Bestimmungen, sie brauchen aber keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Beim Läuten zur nächsten Stunde:

Vor Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunden bereiten die Schüler/innen die notwendigen Unterrichtsmittel vor und begeben sich mit dem Glockenzeichen an ihre Plätze in der Klasse. Findet der Unterricht in einem Sondersaal statt, warten die Schüler/innen vor diesem auf ihren Lehrer/ihre Lehrerin. Der leere Klassenraum ist dann von den Schlüsselordner/innen spätestens mit dem Läuten zu versperren.

Falls die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Läuten  noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen ist, hat dies einer/eine der Klassensprecher/innen unverzüglich in der Administration oder im Sekretariat zu melden.

Buffet:

Während der Pausen bzw. in den vom Buffetbetreiber festgesetzten Zeiten ist es gestattet, im Schulbuffet einzukaufen. Die im Buffet gekauften Speisen und Getränke sollen aber nur im Buffetbereich und in der Aula im Erdgeschoß konsumiert werden. Das Herumlaufen mit Getränken im Schulhaus ist verboten. Abfälle, vor allem Plastikbecher, sind in den dafür extra aufgestellten Behältern zu entsorgen.


Aufenthalt der Schüler/innen im Schulgebäude

Verlassen des Schulgebäudes:

In der Unterrichtszeit, während der Nachmittagsbetreuung und in den Pausen dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude nur mit Genehmigung der Direktion, der Administration oder der Gangaufsicht bzw. im Rahmen von Unterrichtsprojekten – wenn dies vorgesehen ist – verlassen.

Das Verlassen des Schulhauses vor Ende der Unterrichtszeit ist nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Genehmigung des Klassenvorstandes bzw. der Direktion möglich. Wenn ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts genehmigt worden ist, meldet man sich bei seinem Klassenlehr¬er/seiner Klassenlehrerin ab.

„Ich habe eine Stunde frei...“:

Schüler/innen, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen (ausgenommen erste und letzte Unterrichtsstunde), unterstehen einer Sonderregelung, die am Beginn eines jeden Schuljahres verlautbart wird. Sie begeben sich in die bekannt gegebenen Ersatzklassen und beschäftigen sich dort in Ruhe. Ein Verlassen des Schulhauses während dieser Zeit ist nur Schüler/innen der Oberstufe gestattet.

Außerhalb der Unterrichtszeit dürfen sich die Schüler/innen, die nicht für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, ohne Genehmigung nicht in der Schule aufhalten. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung kann auch für einzelne Stunden an bestimmten Tagen erfolgen.

Schlechtwetter:

Mit Beginn der Streuperiode dürfen die Klassenräume nicht mit (schmutzigen) Straßenschuhen betreten werden. In den Wintermonaten (saisonbedingt) kann die Direktion von den Schüler/innen verlangen, dass sie aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen während des Aufenthaltes im Schulhaus leichtes Schuhwerk (Hausschuhe etc.) tragen.

Liftbenützung:

Auf Antrag ist es für Schüler/innen möglich, die eine permanente oder temporäre Körperbehinderung (z.B. Gipsfuß) haben, einen Schlüssel für den Lift zu bekommen. Diese haben sich im Sekretariat zu melden.

Spinde:

Auf den Gängen vor den Klassenräumen sind Spinde aufgestellt, in denen die Schüler/innen nach Maßgabe des Platzes für den Unterricht unbedingt notwendige Materialien aufbewahren können. Selbstverständlich sind dort auch Kleidungsstücke, die im Klassenraum nicht aufgehängt werden können, abzulegen. Zwei Schüler/innen teilen sich einen Spind. Sie sind dafür selbst verantwortlich, dass die Spinde durch ein Vorhängeschloss (kein Nummernschloss!) abgesperrt sind. Die Schule übernimmt jedoch keine Haftung für Gegenstände, die aus den Spinden abhanden kommen.

Besondere Bestimmungen für die Informatiksäle und die Bibliothek:

Essen und Trinken ist für die Benützer/innen in den besagten Räumen generell untersagt.
Die Benützung der Computer ist – abgesehen von der Verwendung im Rahmen des Unterrichts – nur außerhalb der Unterrichtszeiten und nur unter Aufsicht eines Lehrers/einer Lehrerin („Internetaufsicht”) in den Informatiksälen gestattet. Wer während der Unterrichtszeit am Vormittag an einem Computer arbeiten will, braucht außer der Erlaubnis durch die Lehrkraft der betreffenden Stunde eine Genehmigung eines/r Informatiklehrers/-lehrerin.

Schüler/innen der Nachmittagsbetreuung, die einen Informatiksaal oder die Bibliothek benützen wollen, müssen sich bei der jeweiligen Aufsicht melden.

Das Betreten der Bibliothek ist nur in den festgesetzten Öffnungszeiten oder in Begleitung eines/r Lehrers/Lehrerin gestattet.


Verhalten im Unterricht

Zur sinnvollen Gestaltung des Unterrichts ist es erforderlich, dass die Schüler/innen alle Unterrichtsmittel mitbringen, die für den Unterricht des betreffenden Tages notwendig sind; sie sind in ordentlichem Zustand zu halten.

Die Schüler/innen verpflichten sich, durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern und alles, was diese oder die Konzentration der Mitschüler/innen beeinträchtigt, zu unterlassen.

Verhalten, das die Sicherheit von Schüler/innen oder Lehrer/innen mutwillig gefährdet oder den Unterricht stört, wird mit Eintragung ins Klassenbuch geahndet. Bleibt der/die Schuldige weiterhin uneinsichtig, werden folgende pädagogischen Maßnahmen gesetzt (wobei abhängig vom Anlassfall nicht immer alle Stufen durchlaufen werden müssen):

  • belehrendes Gespräch mit dem Klassenvorstand
  • Verwarnung durch den Klassenvorstand
  • belehrendes Gespräch mit dem Direktor im Beisein der Erziehungsberechtigten
  • Verwarnung durch den Direktor
  • Disziplinarkonferenz mit Androhung des Ausschlusses

Elektronische Geräte und Sicherheit:

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Elektronische Geräte wie Mobiltelefon, Gameboy oder Pager dürfen - wenn darauf nicht völlig verzichtet werden kann - ausschließlich in den Pausen verwendet werden. Auf Verlangen sind der Lehrkraft derartige Gegenstände zu übergeben. Abgenommene Gegenstände werden den Schüler/innen nach Unterrichtsende zurückgegeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Diese werden auf Verlangen nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Messer, Scheren etc. für den Unterricht dürfen nur während dieses Unterrichts unter Anleitung des Lehrers/der Lehrerin verwendet werden.

„Mir ist was gestohlen worden!”:

Da die Schule keine Haftung für Wertgegen  stände übernimmt, sollten diese nicht in die Schule mitgebracht werden. Dasselbe gilt auch für größere Geldbeträge. Kleinere Geldbeträge, Schmuck und notwendige Wertgegenstände wie Uhren, sollen vor der Turnstunde im eigenen Spind versperrt werden.

„Warum ist es da so schmutzig?”:

Alle Schüler/innen sind verpflichtet, im Schulbereich auf Ordnung zu achten, ihre Klasse und ihren jeweiligen Arbeitsplatz sauber zu halten. Das Inventar der Schule sowie von der Schule zur Verfügung gestellte Lernbehelfe und Arbeitsmittel sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige und grob fahrlässige Sachbeschädigungen und Verunreinigungen kann die Einforderung einer Ersatzleistung nicht ausgeschlossen werden. Für unabsichtlich verursachte (nicht vorsätzlich begangene) Schäden können Leistungen der Haushaltsversicherung der Erziehungsberechtigten herangezogen werden. Verloren gegangene Lernbehelfe und Arbeitsmittel aus dem Eigentum der Schule (Lesetexte, entliehene Bücher etc.) müssen ersetzt werden.

Mitteilungsheft:

Die Schüler/innen sind verpflichtet, jeden Tag das Mitteilungsheft mitzubringen, das der Verständigung zwischen Erziehungsberechtigten und Schule dient; die Mitteilungen der Schule sind von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.

Nach der Stunde und dem Unterricht:

Am Ende jeder Unterrichtsstunde sind die im Unterricht verwendeten Geräte ordnungsgemäß zu verwahren, die Tafel ist von den Tafelordner/innen zu löschen.

Nach Unterrichtsschluss sind die Tische abzuräumen, die Sessel vorsichtig auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, die Klassenbeleuchtung auszuschalten und die Klassenräume abzusperren. Die Schüler/innen verlassen in Ruhe das Schulhaus. Schüler/innen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, begeben sich in die Betreuungsräume.


Unterrichtsbesuch, Fernbleiben vom Unterricht

Allgemeines:

Die Schüler/innen sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, und zwar sowohl den Unterricht in den Pflichtgegenständen (auch wenn er nachmittags stattfindet) als auch in jenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die ein Schüler/eine Schülerin angemeldet ist, sowie die verpflichtenden Schulveranstaltungen. Jedes Fernbleiben bzw. Zuspätkommen ist unter Angabe des Grundes zu rechtfertigen. Arztbesuche sollen nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Auf Wunsch des Klassenvorstandes ist in begründeten Zweifelsfällen eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen.

Bei Krankheit...:

Sollte ein Schüler/eine Schülerin  durch Krankheit oder sonstige Umstände verhindert sein, am Unterricht teilzunehmen, ist dem Klassenvorstand der Verhinderungsgrund umgehend (spätestens jedoch bis zum 3. Tag) - am besten schriftlich - mitzuteilen.

Beim Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit ist eine sofortige persönliche oder telefonische Verständigung der Direktion erforderlich.

Nach einer Verhinderung ist am ersten Tage des Schulbesuches dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung für die versäumten Unterrichtsstunden zu übergeben. Bei länger als eine Woche dauernder Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem kürzeren Fernbleiben des Schülers/der Schülerin wegen Krankheit hat der Klassenvorstand das Recht, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu verlangen. Als „vom Turnunterricht befreit” gilt nur, wer von der Schulärztin eine Befreiung vom Turnunterricht erhalten hat.

Bleibt ein Schüler/eine Schülerin länger als eine Woche unentschuldigt dem Unterricht fern und trifft auf eine schriftliche Aufforderung hin nicht binnen einer weiteren Woche eine Rechtfertigung ein, gilt der Schüler/die Schülerin als vom Schulbesuch abgemeldet. Schulpflichtige Schüler/innen werden dann dem Amt für Jugend und Familie („Fürsorge“) gemeldet.

...oder anderen Gründen:

Aus triftigen Gründen kann die Schule die Er-laubnis zum Fernbleiben vom Unterricht bzw. zum vorzeitigen Verlassen des Unterrichts oder einer Schulveranstaltung erteilen. Voraussetzung dafür ist ein rechtzeitig eingebrachtes Ansuchen des/der Erziehungsberechtigten. Ansuchen um Entlassung eines Schülers/einer Schülerin während des Unterrichts sind, sofern nicht früher möglich, für den betreffenden Tag von einem/einer  Erziehungsberechtigten im Mitteilungsheft zu vermerken und entweder von der Lehrkraft der letzten oder der folgenden Stunde oder vom Klassenvorstand abzuzeichnen und im Klassenbuch zu vermerken. Ist keine der genannten Lehrkräfte erreichbar, ist die Schul-leitung oder ihre Stellvertretung zu verständigen.

Sollten die Erziehungsberechtigten länger als drei Tage verreisen, ist der Schule über den Klassenvorstand mitzuteilen, wer für den Zeitraum der Abwesenheit als Vertretung der Erzie-hungsberechtigten fungiert. Diese Vertretung wird im Notfall verständigt.

Wir sind übersiedelt!”:

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, des Religionsbekenntnisses und der Erzie-hungsberechtigung dem Klassenvorstand un-verzüglich schriftlich (bzw. mündlich) mitzuteilen und die entsprechenden Dokumente vorzulegen.


Sprechstunden

Die Sprechstunden dienen dem persönlichen Kontakt zwischen Eltern (Erziehungsberechtigten) und Lehrer/innen. Die Erziehungsberechtigten werden eingeladen, sich dieser Sprechstunden zu bedienen, um sich über Verhalten und Fortgang ihres Kindes zu informieren bzw. auftretende Probleme mit den Lehrer/innen zu besprechen. Die Sprechstunden des Direktors, der Lehrer/innen und der Schulärztin werden den Schüler/innen mitgeteilt und sind außerdem im Schulhaus beim Schuleingang und bei den Sprechzimmern angeschlagen.

Wenn Erziehungsberechtigte in der Schule vorsprechen, werden sie gebeten, um den Unterricht nicht zu stören, nur das Sprechzimmer und den umgebenden Bereich bzw. den Direktionstrakt zu  betreten. Zu anderen Teilen des Schulhauses haben Erziehungsberechtigte und andere Besucher keinen Zutritt. In dringenden Fällen wende man sich an den diensthabenden Schulwart.


Mülltrennung, Müllvermeidung

Aus ökologischen Überlegungen will die Schule zu Müllvermeidung und Mülltrennung erziehen.

Im Sinne dieser Müllvermeidung werden die Schüler/innen ersucht,

  • ihre Jause in wiederverwendbaren Plastikdosen mitzubringen und nicht in Alufolie oder Plastiksackerln,
  • Getränke in wiederbefüllbaren Plastikflaschen mitzubringen und Einwegplastik- oder Einwegglasflaschen zu vermeiden.

Getränkedosen sind im Schulbereich streng verboten.
 
Schüler und Eltern werden ersucht, keine Schulbehelfe anzukaufen, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Dazu zählen insbe-sondere bestimmte Filzstifte und Tintenkiller.

Für die Trennung des noch anfallenden Mülls ist in jeder Klasse bzw. auf dem Gang vorgesorgt: In dafür eigens bereit gestellten Behältern sammeln die Schüler/innen in der Klasse:

  • Papier, das von den Klassenordnern in den entsprechenden Mülltonnen der Gemeinde Wien entsorgt wird. Diese befinden sich im äußeren Schulbereich.

In den Behältern am Gang werden

  • Metalle (z.B. Alufolie, ...) entsorgt, die von den Schulwarten entleert werden.

Die Schüler müssen

  • Glas und
  • Biomüll (z.B. Obstreste) nach Unterrichts-schluss selbständig entsorgen (z.B. in eine „Biotonne" der Gemeinde Wien einwerfen);
  • Klebstofftuben, Batterien, bestimmte Filzstifte, Tintenkiller, Korrekturlacke etc. als Sondermüll privat entsorgen, also bei einer Problemstoffsammelstelle abgeben;
  • den Restmüll in den üblichen Mistkübel in der Klasse einwerfen, der von den Schulwarten ent-leert wird.

Die eingeteilten Klassenordner sind für die Ein-haltung der Mülltrennung und die Entleerung der Behälter verantwortlich.


Rauchen und weitere Infos

Rauchen und offenes Feuer:

Den  Schülern/innen ist das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke - sowie die Verleitung anderer dazu - aus gesundheitlichen und pädagogischen Gründen im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet (vgl. Jugendschutzbestimmungen bzw. SCHUG).

Den Schülern/innen ist es untersagt, in unmittelbarer Schulnähe (auf dem Gehsteig vor und gegenüber der Schule) zu rauchen.

Ebenso werden die Eltern und die Lehrer/innen ersucht, in unmittelbarer Schulnähe (auf dem Gehsteig vor und gegenüber der Schule) nicht zu rauchen.

Die Verwendung von offenem Feuer („Zündeln”) und das Abfeuern von Knallkörpern ist im gesamten Schulbereich strengstens untersagt.

Schüler/innen, die die 6. Klasse erreicht und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können nach einem belehrenden Gespräch mit der Schulärztin und mit einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bei der Schulärztin einen für das jeweilige Schuljahr gültigen „Raucherpass“ beheben, der zu Beginn jeden Schuljahrs neu ausgestellt und jedes Schuljahr in einer anderen Farbe aufgelegt wird.

Dieser „Raucherpass“ berechtigt die Schüler/innen, das Schulhaus in der 10:00 Uhr- und in der 12:00 Uhr-Pause zu verlassen und sich nur an dem für das Rauchen zugewiesenen Ort einzufinden.
Dieser Ort ist in Eigenverantwortung der rauchenden Schüler/innen sauber zu halten. Die Direktion bzw. die Gangaufsichten sind berechtigt, gegen die Bestimmungen handelnden Schülern/innen den „Raucherpass“ zu entziehen.

Fahrräder und Mopeds, Scooter, ...:

Fahrräder und Mopeds können - selbstverständlich versperrt und auf eigene Gefahr - auf den vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden.

Das Fahren mit Scootern, Rollerblades, Skateboards und dgl. ist sowohl auf dem Parkplatz als auch im Schulgebäude verboten.

Im Brandfall:

Im Brandfall sind die dafür vorgesehenen Regeln einzuhalten; Anordnungen, die aus Brandschutzbestimmungen bzw. Katastrophenplänen („Feueralarmhinweise”) hervorgehen, und Anordnungen der Lehrer/innen sind ohne Aufschub und genauestens zu befolgen.

Schülerausweise:

Die von der Schule ausgestellten Schülerausweise sind amtliche Dokumente, die mit Sorgfalt behandelt werden müssen.