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Wiederholung der Reifeprüfung
- Eine Wiederholung der Reifeprüfung bei „nicht bestanden“ ist jeweils zum nächsten Termin möglich.
- Es muss eine Anmeldung für die Wiederholung durch den Kandidaten erfolgen.
- Vorangegangene negative Beurteilungen sind bei der Beurteilung im Wiederholungsfall nicht zu berücksichtigen.
- Anmeldung zum Herbsttermin (früher "erster Nebentermin"):
- spätestens Donnerstag der letzten Schulwoche
- Anmeldung zum Frühjahrstermin (früher "zweiter Nebentermin"):
- spätestens bis 30. November
- Anmeldung zum folgenden Sommertermin ("Haupttermin"):
- spätestens bis 31. März
