Leistungsbeurteilung ist einer der sensibelsten Bereiche im Unterricht, weil sie über Berechtigungen entscheidet. Die gesetzliche Grundlage ist die Leistungsbeurteilungsverordnung des Bildungsministeriums.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über vorgesehene Leistungsfeststellungen und Beurteilungskriterien.
Die Termine aller Schularbeiten jedes Unterrichtsgegenstandes sind im 1. Semester bis spätestens vier Wochen, im 2. Semester bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters festzulegen und den Schülern nachweislich bekanntzugeben. Die Termine der Schularbeiten werden im elektronischen Klassenbuch vermerkt. Eine Änderung des festgelegten Termines ist dann nur mehr in Sonderfällen mit Zustimmung des Schulleiters möglich.
Die Anzahl und Dauer der Schularbeiten laut Lehrplan finden Sie hier.
Dauer und Anzahl | Unzulässig |
Unterstufe |
|
| |
Oberstufe | |
|
Kann ein/e Schüler/in aufgrund mangelnder Anwesenheit nicht beurteilt werden, ist eine Feststellungsprüfung durchzuführen. Grundlage dafür ist § 21 LBVO.