Richtlinien für Auslandssemester

Wir begrüßen Auslandsaufenthalte unserer Schüler*innen sehr, weil sie eine große Bereicherung ihrer schulischen Laufbahn darstellen und für Jugendliche viele neue Erfahrungen bringen.

Gesetzliche Grundlagen

Ein mindestens viermonatiger Besuch einer gleichwertigen Schule im fremdsprachigen Ausland kann den Schulbesuch in einer österreichischen Schule ersetzen. Bei uns in der Modularen Oberstufe bedeutet dies: Ein Besuch im ersten oder zweiten Semester ersetzt dieses spezielle Semester bei uns, ein Besuch eines ganzen Schuljahres ersetzt das erste und zweite Semester bei uns.

Sie planen für Ihr Kind ein Auslandssemester - was ist zu tun?

  • Das grundsätzliche Vorhaben sollte mit dem Klassenvorstand und der Fremdsprachlehrkraft besprochen werden.
  • Um eine Organisation, die den Auslandsaufenthalt vermittelt, müssen Sie sich selbst kümmern, die Fremdsprachlehrer/innen können dabei behilflich sein. Sie können den Aufenthalt und Schulbesuch aber auch privat und ohne Organisation planen - z.B. wenn es Verwandte im Austauschland gibt.
  • Sobald Sie eine Zusage für den Austausch haben, informieren Sie bitte den Klassenvorstand. Wenn Sie die Zusage schon für eine bestimmte Schule haben, benötigen wir eine Kopie dieser Zusage.
  • Ihr Kind sollte ein bis zwei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalt in die Direktion kommen, um Hinweise zu erhalten, worauf es bei seinem speziellen Austausch achten muss. Diese Hinweise hängen von der Schulstufe, der Dauer und dem Zielland ab und sollen sicherstellen, dass im Ausland Unterricht besucht wird, der ein Weiterkommen in unserer Schule nach der Rückkkehr möglichst einfach macht.
  • Ihr Kind sollte mit allen Lehrkräften des kommenden Jahres Kontakt aufnehmen, damit Materialien, Tests usw. per Email zugesandt werden. Mitschüler/innen sollten auch Kontakt halten und Infos senden.
  • Eine Inskription im Rahmen der Modularen Oberstufe für die Zeit des Auslandsaufenthalt ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Eine Anrechnung von Modulen für diese Zeit erfolgt nach der Rückkehr.
  • Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt benötigt die Schule unbedingt eine Bestätigung der Schule über die Dauer des Schulbesuchs und die besuchten Gegenstände. Wenn möglich sollte auch die Anzahl der besuchten Stunden in den Gegenständen angegeben sein.
  • Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt wird von der Schule die Anrechnung der Gegenstände eingetragen und Unterstützung zur Inskription weiterer Module geboten.

Welche Gegenstände werden durch den Auslandsaufenthalt angerechnet

  • In der Regelschule (bei uns in der Unterstufe) werden alle Gegenstände positiv angerechnet.
  • In der Oberstufe wird nach Besprechung der im Ausland besuchten Gegenstände folgendes positiv angerechnet
    • alle Basismodule des betroffenen Semesters
    • die typenbildenden Wahlmodule des jeweiligen Semesters
    • zusätzlich bis zu 4 Wahlmodulstunden (ohne Fach- oder Clusterbindung)