Grundlage der Reifeprüfung bilden die §§ 34 - 41 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) und die Reifeprüfungsverordnung. Die Reifeprüfung ist eine öffentliche und kommissionelle Prüfung, die den Abschluss der AHS bildet und zugleich Berechtigungen verleiht.
Die Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen: der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA), den schriftlichen Prüfungen (Klausuren) und den mündlichen Prüfungen. Jede Säule ist unabhängig, untereinander ist keine Kompensation möglich.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Details der einzelnen Bereiche.
Die wichtigsten Informationen über die Standardisiere, kompetenzorientierte Reifeprüfung ab 2015 finden Sie hier zusammengefasst als PDF-Präsentation.
Die schulrechtlichen Bestimmungen, i.B. jene zur mündlichen Reifeprüfungen wurden |
Zum Antreten beim Haupttermin 2022 muss der Antrag bis spätestens 12. Jänner 2022 in der Direktion einlangen.
Präsentation VWA | 14. März - 08. April 2022* |
Klausuren standardisiert |
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Klausuren nicht-standardisiert | 03. Mai - 13. Mai 2022 |
Mündliche Kompensationsprüfungen | 01. Juni - 02. Juni 2022 |
Mündliche Reifeprüfung | 07. Juni - 24. Juni 2022 |
*) Genauer Termin wird erst bekannt gegeben.
Verbindlich sind die Prüfungstermine lt. BGBl II 42/2021.
Die genaue Einteilung wird rechtzeitig am Aushang der Direktion (vor dem Sekretariat) bekannt gegeben.
Bitte jedenfalls rechtzeitig selbst über die Einteilung informieren!