Gymnasium Draschestrasse

abschließende Arbeit im Rahmen der Reifeprüfung

Die abschließende Arbeit (AbA) auf vorwissenschaftlichem Niveau ist ein Prüfungsgebiet im Rahmen der Reifeprüfung an der AHS und kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 freiwillig verfasst werden. Schülerinnen und Schüler können für ihre abschließende Arbeit einen forschenden, einen gestalterischen oder einen künstlerischen Zugang wählen.

Bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden. Die etwaige Abwahl der AbA muss bis zum 15. Jänner der vorletzten Schulstufe (7. Klasse) schriftlich der Direktion mitgeteilt werden.

Die Vorbereitung, also Themensuche und wahl eines geeigneten Betreuers erfolgt im Modul Methodentraining.

Es ist auch möglich, die AbA in einer Fremdsprache zu verfassen.

Zeitplan

  • Erstes Semester der 7. Klasse

Themenfindung im Methodentraining

Opt-Out Möglichkeit bis 15. Jänner. In diesem Fall muss eine zusätzliche Klausur oder mündliche Prüfung absolviert werden.

 

  • Bis Mitte März der 7. Klasse

Fixierung der Betreuerin/des Betreuers, Formulierung von Konzept und Erwartungshorizont, Einreichung auf der Online-Plattform.

 

  • Ende April 7. Klasse

Genehmigung des Themas durch die Direktion, Beginn der Arbeit

 

  • Bis inklusive 1. Semester der 8. Klasse

Erstellung der Arbeit mit kontinuierlicher Betreuung

 

  • Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der 8. Klasse

Abgabe in digitaler (PDF, via Online-Plattform) und gedruckter Form (zweifach), automatische Plagiatsprüfung durch die Online-Plattform, Begutachtung durch die betreuende Person

 

  • Mitte des zweiten Semesters der 8. Klasse

Präsentation und Diskussion (Terminfenster von der Bildungsdirektion für Wien festgelegt), Beurteilung durch die Reifeprüfungskommission

 

Beurteilung

Nach der Abgabe der abschließenden Arbeit verfasst der Betreuer/die Betreuerin ein Gutachten über die Arbeit. Die Rückmeldung an die Kandidatin/den Kandidaten hat lediglich bilanzierenden Charakter.

Die Beurteilung ("Benotung") der AbA durch die Kommission erfolgt nach der maximal 25 Minuten dauernden Präsentation und Diskussion.