Gymnasium Draschestrasse

Prüfungsgebiete bei der Reifeprüfung

Die Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen:

  1. der abschließenden Arbeit (AbA),
  2. den schriftlichen Prüfungen (Klausuren)
  3. und den mündlichen Prüfungen.

Jede Säule ist unabhängig, untereinander ist keine Kompensation möglich.

Allerdings kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Prüfung abgelegt werden. Die etwaige Abwahl der AbA muss bis zum 15. Jänner der vorletzten Schulstufe (7. Klasse) schriftlich der Direktion mitgeteilt werden.
 

Kombinationsmöglichkeiten

Schriftliche Klausuren

Insgesamt besteht die Reifeprüfungen aus 7 Teilprüfungen (ABA + Klausuren + Mündliche Prüfungen).

Die schriftlichen Prüfungen ("Klausuren") sind die zweite Säule der Reifeprüfung.

Mit AbA:

Möglich sind 3 oder 4 Klausurgegenstände, wobei in den Fächern Deutsch und Mathematik jedenfalls angetreten werden muss. 

Daher sind bei 3 schriftlichen Fächern 3 mündliche Prüfungen, bei 4 schriftlichen Fächern 2 mündliche Prüfungen zu absolvieren.

Ohne AbA:

Wenn keine abschließende Arbeit (ABA) verfasst wurde (bis 2028/29), muss zusätzlich eine weitere Klausur (max. 5) oder eine weitere mündliche Prüfung (max. 4) absolviert werden.

Folgende Kombinationen sind somit möglich:

  • 3 Klausuren (+3 oder 4 mündliche Prüfungen)
    • Deutsch (standardisiert)
    • Mathematik (standardisiert)
    • Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) ODER Englisch als Erstsprache (in der VBS)
  • 4 Klausuren (+2 oder 3 mündliche Prüfungen)
    • Deutsch (standardisiert)
    • Mathematik (standardisiert)
    • Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) ODER Englisch als Erstsprache (in der VBS)
    • Weitere lebende Fremdsprache (wie oben) ODER
      Latein 
  • 5 Klausuren (+2 mündliche Prüfungen)
    • Deutsch (standardisiert)
    • Mathematik (standardisiert)
    • Lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) ODER Englisch als Erstsprache (in der VBS)
    • Weitere lebende Fremdsprache (wie oben) ODER
      Latein
    • Weitere lebende Fremdsprache (wie oben) ODER
      Latein

Mündliche Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen stellen die dritte Säule der Reifeprüfung dar. Es sind, abhängig von der Zahl der Klausurfächer, 2 oder 3 mündliche Prüfungen zu wählen.

Wenn keine abschließende Arbeit verfasst wurde, und als Kompensation auch keine zusätzliche schriftliche Klausur gewählt wurde, muss ein weitere mündliche Prüfung (dann in Summe 3 oder 4) absolviert werden.

 

Für jeden Gegenstand gibt es einen Themenpool mit 12 bis maximal 24 unterschiedlichen Themen (abhängig von der Anzahl an Wochenstunden).

Jeder Kandidat/Jede Kandidatin zieht aus diesem Pool vor der Prüfung 2 Themen und entscheidet sich für eines davon.

Umfang von mündlichen Prüfungen

Die Anzahl der Poolthemen bemisst sich an der Zahl der besuchten Jahreswochenstunden in der Oberstufe. Generell werden pro Jahreswochenstunde 2 bis 3 Themen gestellt, wobei die Maximalzahl 24 beträgt.

Es herrscht freie Fachwahl, wobei folgende Mindeststundenzahl einzuhalten ist:

  • zwei mündliche Prüfungen: 10 Wochenstunden in der Oberstufe
  • drei mündliche Prüfungen: 15 Wochenstunden in der Oberstufe
  • vier mündliche Prüfungen: 20 Wochenstunden in der Oberstufe (befristete Regelung: nur möglich, wenn keine ABA geschrieben wurde)

Vertiefende Wahlmodule, die bis mindestens zur 7. Klasse geführt wurden, sind eigenständig maturabel. Wahlmodule können zudem als Ergänzung zum dazu gehörigen Gegenstand herangezogen werden um auf die Mindeststundensumme zu kommen. Die Wahl eines solchen vertiefenden Wahlmoduls als weiteres Prüfungsgebiet ist nicht zulässig (Beispiel: "Deutsch" und "Wahlmodule aus Deutsch").

Eine achtstündige "ergänzende" lebende Fremdsprache mit GERS-Niveau A2 (z.B. bei Besuch der Module aus "3. Lebende Fremdsprache Italienisch") ist als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.

Projektmodule und Module mit immanentem Prüfungscharakter sind nicht maturabel (siehe Kursbuch).

Kompensationsprüfungen

Negativ beurteilte Klausurarbeiten können mit einer Kompensationsprüfung im jeweiligen Fach "ausgebessert" werden. Die Ablegung einer solchen Prüfung ist optional, kann aber nur im gleichen Reifeprüfungstermin absolviert werden. Da die negative Beurteilung eingerechnet wird, lautet die bestmögliche Gesamtbeurteilung bei Ablegung einer Kompensationsprüfung "Befriedigend".

Der Antritt zur mündlichen Reifeprüfung ist auch ohne Kompensation möglich, die Klausur muss dann im nächsten Termin wiederholt werden.

Da die Kompensationsprüfungen vor der mündlichen Matura stattfinden, sind Anmeldefrist und Vorbereitungszeit sehr kurz bemessen.