Gymnasium Draschestrasse

Zulassung zur Reifeprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung ist

  • der positive Abschluss aller Basismodule (Pflichtgegenstände) und
  • der positive Abschluss aller Wahlmodule im Gesamtausmaß von mindestens 40 (Gymnasium) bzw. 42 (Realgymnasium) Semesterwochenstunden.

Eventuell negative Module müssen vor der Zulassung zur Reifeprüfung durch Semesterprüfungen (oder gegebenenfalls "Parkplatzprüfung") ausgebessert werden.

Termine und Anmeldung

Anmeldung zur Reifeprüfung:

  • Anmeldung zur Vorwissenschaftlichen Arbeit:
    Themeneinreichung zu Beginn des Sommersemesters der 7. Klasse über die VWA-Plattform
  • Anmeldung zur Hauptprüfung:
    bis Freitag der ersten Woche nach den Weihnachtsferien

Außer dem Haupttermin zum Schulschluss der 8. Klasse gibt es

  • einen Herbsttermin (auch "1. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. Schulwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. Oktoberwoche
    Anmeldung zum Herbsttermin: spätestens Donnerstag der letzten Schulwoche
  • einen Wintertermin (auch "2. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. oder 3. Februarwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. oder 3. Märzwoche
    Anmeldung zum Frühjahrstermin: spätestens bis 30. November

Wiederholung der Reifeprüfung

  • Eine Wiederholung der Reifeprüfung bei „nicht bestanden“ ist jeweils zum nächsten Termin möglich.
  • Es muss eine Anmeldung für die Wiederholung durch den Kandidaten erfolgen.
  • Vorangegangene negative Beurteilungen sind bei der Beurteilung im Wiederholungsfall nicht zu berücksichtigen.
  • Anmeldung zum Herbsttermin (früher "erster Nebentermin"):
    • spätestens Donnerstag der letzten Schulwoche
  • Anmeldung zum Wintertermin (früher "zweiter Nebentermin"):
    • spätestens bis 30. November
  • Anmeldung zum folgenden Sommertermin ("Haupttermin"):
    • spätestens bis 31. März