Zulassung zur Reifeprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung ist
- der positive Abschluss aller Basismodule (Pflichtgegenstände) und
- der positive Abschluss aller Wahlmodule im Gesamtausmaß von mindestens 40 (Gymnasium) bzw. 42 (Realgymnasium) Semesterwochenstunden.
Eventuell negative Module müssen vor der Zulassung zur Reifeprüfung durch Semesterprüfungen (oder gegebenenfalls "Parkplatzprüfung") ausgebessert werden.
Termine und Anmeldung
Anmeldung zur Reifeprüfung:
- Anmeldung zur Vorwissenschaftlichen Arbeit:
Themeneinreichung zu Beginn des Sommersemesters der 7. Klasse über die VWA-Plattform - Anmeldung zur Hauptprüfung:
bis Freitag der ersten Woche nach den Weihnachtsferien
Außer dem Haupttermin zum Schulschluss der 8. Klasse gibt es
- einen Herbsttermin (auch "1. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. Schulwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. Oktoberwoche
Anmeldung zum Herbsttermin: spätestens Donnerstag der letzten Schulwoche - einen Wintertermin (auch "2. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. oder 3. Februarwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. oder 3. Märzwoche
Anmeldung zum Frühjahrstermin: spätestens bis 30. November