Zulassung zur Reifeprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung ist
- der positive Abschluss aller Basismodule (Pflichtgegenstände) und
- der positive Abschluss aller Wahlmodule und typenbildenden Module im Gesamtausmaß von mindestens 40 (Gymnasium) bzw. 42 (Realgymnasium) Semesterwochenstunden.
Eventuell negative Module müssen vor der Zulassung zur Reifeprüfung durch Semesterprüfungen ausgebessert werden.
Termine und Anmeldung
Anmeldung zur Reifeprüfung:
- Anmeldung zur Abschließenden Arbeit:
Falls keine ABA geschrieben wird: Bekanntgabe bis spätestens 15. Jänner der vorletzten Schulstufe
Themeneinreichung zu Beginn des Sommersemesters der 7. Klasse über die ABA-Plattform - Anmeldung zur Hauptprüfung:
bis Freitag der ersten Woche nach den Weihnachtsferien
Außer dem Haupttermin zum Schulschluss der 8. Klasse gibt es
- einen Herbsttermin (auch "1. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. Schulwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. Oktoberwoche
Anmeldung zum Herbsttermin: spätestens bis Donnerstag der letzten Schulwoche - einen Wintertermin (auch "2. Nebentermin"), mit schriftlichen Prüfungen üblicherweise in der 2. oder 3. Februarwoche und mündlichen Prüfungen in der 2. oder 3. Märzwoche
Anmeldung zum Frühjahrstermin: spätestens bis 30. November