Hausordnung

Wir gehen als Mitglieder unserer Schulgemeinschaft respektvoll, hilfsbereit und höflich miteinander um und akzeptieren die gegenseitigen Grenzen. Wir halten uns an die hier vereinbarten Regelungen und Pflichten des Zusammenlebens in der Schule. Denn die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit der Mitmenschen beginnt. Wir sind uns in unserem Handeln der Verantwortung für die Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Schule bewusst.

Dazu gehören Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis. Bei Konflikten gibt es die Bereitschaft zur offenen Aussprache und wir nützen zur Unterstützung ggf. die gewählten Schüler*innenvertreter*innen, die Sozialmoderator*innen, die Klassenvorständ*innen, Coaches, Lehrpersonen des Vertrauens und den Direktor.

Organisatorisches

Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr.

Einlass ins Schulgebäude ist ab 8.00 Uhr möglich. Der Bereich zwischen den Eingangstoren steht auch vorher als Warteraum zur Verfügung. Ab 15.30 Uhr ist das Betreten der Schule immer 10 Minuten vor Beginn der Stunden möglich. Alle achten auf einen pünktlichen Unterrichtsbeginn.

Die Schüler*innen tragen Verantwortung für ihren Klassenraum und ihr darin befindliches Eigentum. Der/Die Schlüsselordner*in sperrt den Klassenraum nach dem Unterricht und bei Abwesenheit der Klasse. Die Schule übernimmt generell keine Haftung für Gegenstände, die aus den Klassenräumen oder Spinden abhandenkommen.

Die Pausen dienen zur Erholung und der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht. Die Schüler*innen verbringen die Pausen in der Klasse oder im Gang bzw. um dem Bewegungsbedürfnis zu entsprechen in den Hofpausen (zweimaliges Läuten) im Schulhof. Die Schüler*innen verhalten sich rücksichtsvoll, sodass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen.

Das Ballspielen mit einem Softball auf dem Sportplatz ist erlaubt, wenn die Schüler*innen sich dazu verpflichten, Rücksicht auf Mitschüler*innen und ihr Umfeld zu nehmen. Der Hofaufsicht ist jederzeit vorbehalten, das Ballspielen zu verbieten, einzuschränken oder ungeeignete Spielgeräte für die Dauer der Hofpause einzuziehen.

Oberstufenschüler*innen (Schüler*innen der 5. Klasse: nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) dürfen in den Freistunden das Schulgelände verlassen.

Die Schüler*innen kommen vor Beginn der Stunde selbständig zum geplanten Unterrichtsraum oder vereinbarten Treffpunkt. Falls die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Läuten noch nicht eingetroffen ist, hat dies ein*e Schüler*in in der Administration oder im Sekretariat zu melden.

Essen und Trinken während des Unterrichts ist mit Erlaubnis der Lehrperson gestattet, in Sondersälen aber generell verboten.

Aufenthalt im Schulgebäude

Die Aufsicht durch die Lehrperson im Schulhaus beginnt um 8:00 Uhr und endet mit Unterrichtsschluss der jeweiligen Schüler*innen.

In der Unterrichtszeit dürfen die Schüler*innen aus Sicherheitsgründen das Schulgebäude generell nicht eigenmächtig verlassen. Ein vorzeitiges Verlassen der Schule ist nur nach Information durch die Erziehungsberechtigten möglich. Bei Erkrankung von Schüler*innen während des Unterrichts ist eine vorzeitige Entlassung nach Information durch Schulärztin oder Sekretariat an die Erziehungsberechtigten in deren Begleitung möglich.

Außerhalb der Unterrichtszeit dürfen sich die Schüler*innen, die nicht für die Tagesbetreuung angemeldet sind, nicht ohne Genehmigung in der Schule oder auf dem Schulgelände aufhalten.

Auf den Gängen bzw. in den Klassenräumen sind Spinde aufgestellt, die von jeweils zwei Schüler*innen benützt und mit einem eigenen Vorhängeschloss versehen werden.

Die Schule übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die in den Spinden aufbewahrt werden. Die Schule ist um eine moderne und funktionierende Ausstattung bemüht. Die Schüler*innen gehen damit sorgsam um und leisten Wiedergutmachung im Falle von mutwilligen Beschädigungen und Verunreinigungen.

Fahrräder und andere Fahrzeuge (ausgenommen KFZ) können auf eigene Verantwortung auf den vorgesehenen Abstellplätzen versperrt abgestellt werden. Das Fahren mit Scootern, Rollerblades, Skateboards und dgl. ist sowohl auf dem Parkplatz als auch im Schulgebäude verboten.

Verhalten im Unterricht

Zur sinnvollen Gestaltung des Unterrichts ist es erforderlich, dass die Schüler*innen alle Unterrichtsmittel mitbringen, die für den Unterricht des betreffenden Tages notwendig sind; sie sind in verwendbarem Zustand zu halten.

Verhalten, das die Sicherheit von Schüler*innen oder Lehrpersonen mutwillig gefährdet oder den Unterricht stört, wird geahndet, wobei folgende Konsequenzen möglich sind:

  1. Klassenbucheintragung
  2. belehrendes Gespräch mit dem/der Klassenvorstand/Klassenvorständin
  3. Verwarnung durch den/die Klassenvorstand/Klassenvorständin
  4. belehrendes Gespräch mit dem Direktor im Beisein der Erziehungsberechtigten
  5. Verwarnung durch den Direktor
  6. Disziplinarkonferenz mit Androhung des Ausschlusses

Lehrpersonen loben positives Verhalten und anerkennen außergewöhnlich positive Handlungen von Schüler*innen durch schriftliche oder mündliche Belobigungen.

Elektronische Geräte

Auf Basis des §7 Abs 6-8 Schulordnung 2024 in der Fassung vom 1. Mai 2025 (BGBL II 80/2025) hat der Schulgemeinschaftsausschuss am 26.5.2025 einstimmig beschlossen:

# Nutzung & Verwahrung
Die von der Schule verwalteten, digitalen Endgeräte (I-Pads) sind Unterrichtsmittel und werden nur für den Unterricht verwendet. Die Schüler*innen bringen sie in aufgeladenem Zustand mit.
Handys und alle anderen privaten elektronischen Geräte (zB Smartwatches) bleiben grundsätzlich zu Hause. Sollten sie dennoch in die Schule mitgebracht werden, müssen sie von allen Schüler*innen (1.-8. Klassen) während der Unterrichtsstunden jedenfalls ausgeschaltet oder im Flugmodus und nicht sichtbar (Spind, Schultasche) verwahrt werden, außer die Lehrperson fordert zur Verwendung des Gerätes auf bzw. erlaubt sie für schulische Zwecke. Die Schule übernimmt keine Haftung für diese privaten elektronischen Geräte im Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung im Schulgebäude.
Für die Schüler*innen der 1. bis inklusive 5. Klasse gilt dieser Grundsatz während des gesamten Aufenthalts in der Schule. Ein Tragen am Körper bzw. in der Hosentasche ist nicht erlaubt.
Schüler*innen ab der 6. Klasse dürfen die privaten elektronischen Geräte (lautlos oder mit Kopfhörern) außerhalb der Unterrichtszeiten verwenden. Für eine positive Vorbildwirkung auf die jüngeren Schüler*innen ist die Verwendung der Geräte in deren Nähe durch die Schüler*innen der 6. bis 8. Klassen und die Lehrer*innen zu vermeiden.

# Abnahme und Rückgabe bei Zuwiderhandeln
Bei Störungen des Schulbetriebes durch Nichteinhaltung der obigen Regelungen wird das betreffende elektronische Gerät durch die Lehr- oder Aufsichtsperson abgenommen, im IT-Kustodiat hinterlegt und die Abnahme dokumentiert, wobei das Fehlverhalten in einem pädagogischen Gespräch von der Lehrperson erklärt wird.
Die Abholung ist frühestens nach Unterrichtsende oder ab dem nächsten Schultag möglich. Pro Schuljahr gilt folgender Stufenplan:

  • Erste Abnahme („Gelbe Karte“): Abholung durch die Schüler*innen beim IT-Kustodiat. 
  • Zweite Abnahme („Blaue Karte“): Abholung durch die Schüler*innen in der Direktion oder im Sekretariat ab 14:00 Uhr.
  • Dritte und weitere Abnahme („Rote Karte“): Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person in der Direktion oder im Sekretariat nach (telefonischer) Terminvereinbarung. 
  • Wenn ein elektronisches Gerät während einer Schulveranstaltung abgenommen wird, kann es am Veranstaltungsende bei der Leitungsperson wieder abgeholt werden.

# Eintägige Schulveranstaltungen (Lehrausgänge):
Auf Lehrausgängen, Exkursionen usw. entscheiden die Lehrpersonen über die für den Unterricht jeweils notwendige Nutzung und die Verwahrung.

# Mehrtägige Schulveranstaltungen
Auf mehrtägigen Schulveranstaltungen aller Schulstufen gilt ein allgemeines Verbot elektronischer Kommunikationsmittel. Mitgebrachte Geräte dieser Art werden von der Kursleitung in Verwahrung genommen und nach Ende der Veranstaltung zurückgegeben. Die Kursleitung legt ein tägliches Zeitfenster (z.B. nach dem Abendessen) fest, während der die Handys ausgegeben und nach eigenem Ermessen verwendet werden dürfen. 
Wenn die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schüler*innen vor Ort eine Handynutzung notwendig macht, entscheidet die Kursleitung über die individuelle Verwendung.

# Ausnahme für medizinische Fälle
Von den Einschränkungen ausgenommen sind bekanntgegebene medizinische Gründe und Notfallsituationen.

# Rechte Dritter
Der Schutz privater Daten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind jedenfalls zu gewährleisten. Insbesondere sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Personen in der Schule, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ohne Zustimmung der aufgenommenen Personen untersagt.

Lebensraum Schule

Alle Schüler*innen achten auf die direkte Lernumgebung in der Schule, da wir das persönliche Wohlbefinden und eine intakte Umwelt als wesentliche Lernvoraussetzungen ansehen. Voraussetzung für ein friedvolles und förderliches Zusammenleben in der Schule ist die persönliche Sicherheit aller Schulpartner*innen. Ereignisse, die diese gefährden, sind daher unverzüglich den aufsichtsführenden Lehrpersonen zu melden.

Es liegt in der Eigenverantwortung aller, einen aktiven Beitrag zur Schulumwelt zu leisten. Dieser beinhaltet Müllvermeidung und Mülltrennung, schonenden Umgang mit Energie und Ressourcen genauso wie das Einhalten grundsätzlicher Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen und dem gesamten Schulgelände. Die Schüler*innen unterstützen das Reinigungspersonal, indem sie am Ende des Unterrichtstages die Tische abräumen, die Sessel vorsichtig auf die Tische stellen, die Fenster schließen und die Klassenbeleuchtung abschalten. Die konkreten Verantwortungsbereiche regelt jede Klasse in Absprache mit dem/der Klassenvorstand/Klassenvorständin.

Wir verstehen unsere Schule als gesundheitsförderlichen Lebensraum. Aus diesem Grund und auf Basis der gesetzlichen Regelungen ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol und Suchtmitteln im gesamten Schulgelände untersagt. Diese Regelungen gelten auf Basis der rechtlichen Bestimmungen auch für Schüler*nnen auf Schulveranstaltungen. Alle Schulpartner*innen sind sich besonders der Vorbildwirkung im Zusammenhang mit dem Nichtraucher*innenschutz bewusst und verzichten freiwillig auf das Rauchen in unmittelbarer Schulumgebung.

An- und Abwesenheit in der Schule

Die Schüler*innen sind verpflichtet, den gesamten (gewählten und verbindlichen) Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Jedes Fernbleiben bzw. Zuspätkommen ist unter Angabe des Grundes zu rechtfertigen. Eine absehbare Verhinderung ist rechtzeitig bekannt zu geben.

Im Krankheitsfall ist dies der Schule (Sekretariat) umgehend mitzuteilen. Dem/Der Klassenvorstand/Klassenvorständin ist das Fernbleiben im Nachhinein schriftlich zu rechtfertigen und auf Verlangen eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen. Eine Befreiung vom oder Schonung im Sportunterricht kann nur von der Schulärztin (nach Vorlage eines privaten ärztlichen Attests) ausgesprochen werden.

In begründeten Fällen kann die Schule auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten (Mitteilungsheft) eine vorzeitige Entlassung bzw. eine Freistellung vom Unterricht aussprechen. Freistellungen bis zu einem Tag können im Vorhinein von dem/der Klassenvorstand/Klassenvorständin, bis zu einer Woche von der Direktion genehmigt werden, wenn sie rechtzeitig beantragt werden.

Bleibt ein*e Schüler*in länger als eine Woche unentschuldigt dem Unterricht fern und trifft auf eine schriftliche Aufforderung hin nicht binnen einer weiteren Woche eine Rechtfertigung ein, gilt der/die Schüler*in als vom Schulbesuch abgemeldet.

Kommunikation zwischen den Schulpartner*innen

Wir fördern eine offene Kommunikation zwischen allen beteiligten Schulpartner*innen. Die Sprechstunden dienen dem persönlichen Kontakt und dem Austausch über die Entwicklung und das Verhalten der Schüler*innen. Die Erziehungsberechtigten und Schüler*innen werden eingeladen, diese zu nützen. Die Sprechstunden werden tagesaktuell über das elektronische Klassenbuch (WebUntis) veröffentlicht. Darüber hinaus stehen Telefon und E-Mail als Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Schüler*innen führen ein Mitteilungsheft, das der Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Schule dient; wichtige Mitteilungen der Schule sind von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.

Für den persönlichen Kontakt werden Erziehungsberechtigte eingeladen, die Lehrpersonen bei den Konferenzzimmern (1. Stock) aufzusuchen. Ggf. hilft das Sekretariat weiter. Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt von Erziehungsberechtigten in anderen Bereichen des Schulgebäudes nicht gestattet.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen persönlicher Daten dem Klassenvorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) am 26. Mai 2025 zuletzt geändert und dient dem förderlichen Zusammenleben an unserer Schule.