Auf Basis des §7 Abs 6-8 Schulordnung 2024 in der Fassung vom 1. Mai 2025 (BGBL II 80/2025) hat der Schulgemeinschaftsausschuss am 26.5.2025 einstimmig beschlossen:
# Nutzung & Verwahrung
Die von der Schule verwalteten, digitalen Endgeräte (I-Pads) sind Unterrichtsmittel und werden nur für den Unterricht verwendet. Die Schüler*innen bringen sie in aufgeladenem Zustand mit.
Handys und alle anderen privaten elektronischen Geräte (zB Smartwatches) bleiben grundsätzlich zu Hause. Sollten sie dennoch in die Schule mitgebracht werden, müssen sie von allen Schüler*innen (1.-8. Klassen) während der Unterrichtsstunden jedenfalls ausgeschaltet oder im Flugmodus und nicht sichtbar (Spind, Schultasche) verwahrt werden, außer die Lehrperson fordert zur Verwendung des Gerätes auf bzw. erlaubt sie für schulische Zwecke. Die Schule übernimmt keine Haftung für diese privaten elektronischen Geräte im Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung im Schulgebäude.
Für die Schüler*innen der 1. bis inklusive 5. Klasse gilt dieser Grundsatz während des gesamten Aufenthalts in der Schule. Ein Tragen am Körper bzw. in der Hosentasche ist nicht erlaubt.
Schüler*innen ab der 6. Klasse dürfen die privaten elektronischen Geräte (lautlos oder mit Kopfhörern) außerhalb der Unterrichtszeiten verwenden. Für eine positive Vorbildwirkung auf die jüngeren Schüler*innen ist die Verwendung der Geräte in deren Nähe durch die Schüler*innen der 6. bis 8. Klassen und die Lehrer*innen zu vermeiden.
# Abnahme und Rückgabe bei Zuwiderhandeln
Bei Störungen des Schulbetriebes durch Nichteinhaltung der obigen Regelungen wird das betreffende elektronische Gerät durch die Lehr- oder Aufsichtsperson abgenommen, im IT-Kustodiat hinterlegt und die Abnahme dokumentiert, wobei das Fehlverhalten in einem pädagogischen Gespräch von der Lehrperson erklärt wird.
Die Abholung ist frühestens nach Unterrichtsende oder ab dem nächsten Schultag möglich. Pro Schuljahr gilt folgender Stufenplan:
# Eintägige Schulveranstaltungen (Lehrausgänge):
Auf Lehrausgängen, Exkursionen usw. entscheiden die Lehrpersonen über die für den Unterricht jeweils notwendige Nutzung und die Verwahrung.
# Mehrtägige Schulveranstaltungen
Auf mehrtägigen Schulveranstaltungen aller Schulstufen gilt ein allgemeines Verbot elektronischer Kommunikationsmittel. Mitgebrachte Geräte dieser Art werden von der Kursleitung in Verwahrung genommen und nach Ende der Veranstaltung zurückgegeben. Die Kursleitung legt ein tägliches Zeitfenster (z.B. nach dem Abendessen) fest, während der die Handys ausgegeben und nach eigenem Ermessen verwendet werden dürfen.
Wenn die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schüler*innen vor Ort eine Handynutzung notwendig macht, entscheidet die Kursleitung über die individuelle Verwendung.
# Ausnahme für medizinische Fälle
Von den Einschränkungen ausgenommen sind bekanntgegebene medizinische Gründe und Notfallsituationen.
# Rechte Dritter
Der Schutz privater Daten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind jedenfalls zu gewährleisten. Insbesondere sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Personen in der Schule, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ohne Zustimmung der aufgenommenen Personen untersagt.