Gymnasium Draschestrasse

Beurteilungsstufen und Aufstiegsregelungen

Beurteilungsstufen

 

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Genügend

Nicht genügend

a) Erfassung u.
Anwendung des
Lehrstoffes

b) Durchführung
der Aufgaben

Anforderungen
werden in weit
über das
Wesentliche
hinausgehendem
Ausmaß
erfüllt
Anforderungen
werden in über
das
Wesentliche
hinausgehendem
Ausmaß
erfüllt
Anforderungen
werden in den
wesentlichen
Bereichen zur
Gänze erfüllt
Anforderungen
werden in den
wesentlichen
Bereichen
überwiegend
erfüllt
Anforderungen
werden nicht
einmal in den
wesentlichen
Bereichen
überwiegend
erfüllt
c) Eigenständigkeitmuss deutlich
vorliegen (wo
dies möglich
ist)
merkliche
Ansätze (wo
dies möglich
ist)
Mängel bei b)
werden durch
merkliche Ansätze
ausgeglichen
  
d) selbstständige
Anwendung des
Wissens und
Könnens
muss vorliegen
(wo dies
möglich ist)
bei entsprechender
Anleitung (wo
dies möglich
ist)
   

 

Aufstiegsregelungen in der NOVI

In unserer Oberstufe "NOVI" gelten gegenüber der Regelschule veränderte Aufstiegsregelungen.

Nähere Informationen zur kompetenzorientierten Leistungsbeurteilung finden Sie in der folgenden Präsentation.

Ausführliche Präsentation für Schüler*innen der 6. Klassen zur Leistungsbeurteilung in der NOVI (Stand Oktober 2022)

 

Die wichtigsten Punkte:

  • Semesterzeugnis nach jedem Winter- und Sommersemester, d. h. kürzere Lern- und Beurteilungszeiträume.
  • Jedes Modul (=semesterweise beurteilter Gegenstand) wird daher am Ende jedes Semesters beurteilt. Im Fall eines negativ oder nicht beurteilten Moduls, hat der Schüler / die Schülerin die Möglichkeit, eine sogar zweifach wiederholbare Semesterprüfung ablegen zu dürfen. Für allfällige Semesterprüfungen ist der Zeitraum der beiden folgenden Semester vorgesehen. Bei der zweiten Wiederholung darf die Schülerin / der Schüler eine Prüferin  / einen Prüfer vorschlagen.
  • Die Entscheidung über die Aufstiegsberechtigung in die nächste Schulstufe erfolgt am Ende des Unterrichtsjahres bzw. nach Ablegung von Semesterprüfungen an den Wiederholungsprüfungstagen auch nach diesen.
  • Mit insgesamt maximal drei negativ oder nicht beurteilten Modulen, kann die Klassenkonferenz den Aufstieg des Schülers / der Schülerin beschließen.
  • Im Falle einer Klassenwiederholung bleiben alle positiv erbrachten Leistungen erhalten. Bestehende positive Noten können aber auch weiter verbessert werden.
  • Im Falle einer Wiederholung können die negativ oder nicht beurteilten Module durch neuerlichen Besuch ausgebessert werden.
  • Bei Schulstufenwiederholung können Module aus höheren Semestern oder Schulstufen vorgezogen werden. Somit nehmen Repetent:innen teilweise auch am Unterricht der Ursprungsklasse teil.
  • Im Fall eines Aufstiegs mit negativ oder nicht beurteilten Modulen müssen diese durch Semesterprüfungen ausgebessert werden. Gelingt dies nicht in den beiden Folgesemestern entstehen sogenannte „Parkplatzprüfungen“. Diese bewirken eine neuerliche Wiederholungsmöglichkeit der Semesterprüfung im Laufe der Abschlussklasse nach Wahl des Schülers / der Schülerin.
  • Schüler:innen haben das Recht bis zu drei „Parkplatzprüfungen“ aus unterschiedlichen Gegenständen im Laufe der Abschlussklasse zu absolvieren. Gelingen diese nicht, beendet das die Schullaufbahn.
  • Zum Antritt zur Reifeprüfung sind jene Schüler:innen berechtigt, die alle Pflichtmodule sowie die vorgeschriebene Anzahl an Wahlmodulen positiv absolviert haben.
  • Detailinformationen und Beratung erhalten Sie bei Direktion, Administration, den Coaches und Klassenlehrer:innen.

(Stand: Oktober 2022)